Aktuelles
Das Aktuelle
Kreis-Anzeiger berichtet:
SPD scheitert mit
Antrag auf Warnschild für Kinder in Unter-Widdersheim
Stand: 10.11.2025, 15:00 Uhr
Von: Oliver Potengowski
Die Verkehrsbehörde lehnt ein Warnschild ab, obwohl Kinder
auf dem Weg zum Spielplatz die K184 überqueren müssen.
Eigentlich sollte Einigkeit herrschen, wenn es um die
Sicherheit von Kindern geht. Doch der Antrag der SPD, in der Ortsdurchfahrt von
Unter-Widdersheim wieder Warnschilder aufzustellen, fand in der jüngsten
Sitzung des Parlaments keine Mehrheit. Obwohl der Antrag inhaltlich
nachvollziehbar war, verhinderten formale Gründe seine Annahme.
Die Ober-Widdersheimer Straße (K184) teilt den Stadtteil
in einen älteren und einen neueren Bereich. Kinder, die vom Neubaugebiet zum
Spielplatz wollen, müssen die Straße überqueren. Zudem befinden sich zwei
Bushaltestellen in der Ortsmitte. Diese Situation birgt Gefahren – insbesondere
für ortsfremde Autofahrer, die damit nicht unbedingt rechnen. Früher warnte ein
Verkehrsschild (Zeichen 136) an dieser Stelle vor spielenden Kindern.
Dieses Schild wurde inzwischen entfernt. Die SPD betonte
in der Sitzung, wie wichtig solche Hinweise seien. „Im Interesse der Sicherheit
unserer Kinder sollten die Warnschilder wieder aufgestellt werden“, forderte
Sascha Hofmann.
Bürgermeister Thorsten Eberhard (CDU) erklärte, dass das
Schild nach einer Verkehrsschau im vergangenen Jahr entfernt worden sei. Die
Begründung der Verkehrsbehörde des Kreises lautete: Das Schild dürfe
ausschließlich im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindergärten angebracht
werden – diese Voraussetzungen seien dort nicht mehr gegeben.
Eberhard beugte einem möglicherweise positiven Beschluss
der Stadtverordneten vor: „Selbst wenn der Antrag beschlossen würde, dürfte das
Schild nicht aufgehängt werden.“ Nach der Rechtsauffassung der Verkehrsbehörde
müsse er in diesem Fall Widerspruch gegen den Beschluss einlegen. Als
Alternative schlug er vor, mit bunten Figuren am Straßenrand auf die mögliche
Gefahr hinzuweisen.
Unverständnis im Publikum
Am Ende stimmten SPD und Linke für den Antrag. Bei vier
Enthaltungen wurde er mit den Stimmen von CDU, Grünen und Bürgerliste
abgelehnt.
„Das darf nicht wahr sein“, war aus dem Publikum zu hören –
Ausdruck des Unverständnisses über die Entscheidung. Tatsächlich ist die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung weniger restriktiv, als es die
Darstellung der Verkehrsbehörde vermuten lässt. In den Erläuterungen zu
Paragraf 40 heißt es: „Das Zeichen darf nur angeordnet werden, wo die Gefahr
besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine
technische Sicherung nicht möglich ist.“ In Tempo-30-Zonen sei das Schild in der
Regel nicht erforderlich – doch die Ober-Widdersheimer Straße ist keine solche
Zone. In der engen Ortsdurchfahrt sind 50 Stundenkilometer erlaubt.