Schiedsperson - Unter-Widdersheim - Hessen

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Unter-Widdersheim
Update 23.04.2024
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Schiedsperson

Schiedsperson

Aufgaben der Schiedsperson
    Bei bestimmten Delikten, wie z. B.

    • Beleidigung
    • Körperverletzung
    • Sachbeschädigung
    • Hausfriedensbruch
    • Bedrohung
    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    gibt es die Möglichkeit, bei Gericht zu klagen.

    Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

    Auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (Nachbarschaftsrecht u. v. m.) kann das Schiedsamt weiterhelfen. Und in manchen Fällen geht auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten am Schiedsamt kein Weg vorbei. Dies ist der Fall, wenn es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro handelt.

    Aufgabe des Schiedsamts ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Das Motto des Schiedsamts lautet von daher: Schlichten statt Richten. Es wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.

    Örtlich zuständig ist das Schiedsamt der Gemeinde oder Stadt, in dessen Bezirk der Beschuldigte oder Beklagte wohnt.

    Schiedsfrau in Nidda für alle Ortsteile ist
    Frau
    Karin Lakehsar
    Telefon: 06043 9884962
    E-Mail: karin.lakehsar(at)online.de

    Vertreter der Schiedsfrau:
    Herr
    Udo Franzke
    Telefon: 0172 7058228
    E-Mail: franzke-schiedsperson(at)web.de

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Schiedsfrau oder im Verhinderungsfall der stellvertretende Schiedsmann möglichst nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung aufgesucht werden sollen.

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